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Pressemitteilung VOB e.V. zur Verabschiedung des Änderungsantrages des HIVHG

Am 02.06.2017 hat der Bundestag eine Änderung des HIV- Hilfegesetzes

beschlossen. Durch dieses Gesetz wird die Stiftung "Humanitäre Hilfe für

durch Blutprodukte HIV- infizierte Personen" geregelt. Durch diese Anpassung

des Gesetzes an die heutigen Bedürfnisse der Betroffenen erhalten wir

endlich lebenslange Entschädigungsrenten. Link

Der Bund übernimmt ab jetzt allein die Zahlungen. Wir als "Verband der Opfer des Blutskandals e.V." (VOB e.V.; www.nochleben.de) begrüßen dies außerordentlich.

 

Anfang der 80iger Jahre wurden Bluter, die regelmäßig Gerinnungskonzentrate benötigten und Personen, die bei Operationen Blutprodukte erhielten, durch verunreinigtes Blut mit HIV und HCV infiziert. Die Pharmaunternehmen, die diese Produkte vertrieben, und die DRK, haben die verabreichten Blutprodukte nicht entsprechend gereinigt, wie von den Gesundheitsbehörden seinerzeit empfohlen wurde.

 

Durch diese unterlassene Reinigungsmaßnahme wurden zahlreiche Personen mit HIV infiziert. In den 90iger Jahren, in denen sehr viele Betroffene starben, haben der Bund, die Länder, die involvierten Pharmaunternehmen und die DRK eine Stiftung gegründet und diese mit Geld versorgt, um den noch lebenden Betroffenen eine monatliche Entschädigungszahlung zu entrichten. Für diese Zahlungen hatte sich unter Anderem Frau Dr. Rita Süssmuth sehr eingesetzt. 1.800 noch lebende Betroffene bekamen nun für mehrere Jahre gesichert monatlich eine Entschädigungszahlung.

 

Dieser Hilfsfonds musste mehrmals in den letzten zwei Jahrzehnten von den Stiftern wieder aufgefüllt werden. Auch 2017 leerte sich dieser Fonds ein weiteres Mal. Die noch lebenden Geschädigten hatten laut Stiftungssetz keinen rechtlichen Anspruch auf eine dauerhafte finanzielle Unterstützung in ihrer unverschuldeten, immer wieder lebensbedrohlichen Situation. Dieses führte bei uns als Betroffene wiederholt, zu großen existenziellen Sorgen. Denn die meisten Betroffenen sind durch ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur durch diese Zahlungen abgesichert.

 

Im Sommer 2016, nachdem uns als Betroffene immer klarer wurde, dass die Verhandlungen über die weitere Finanzierung des Fonds ab 2017 ins Stocken geraten waren und eher keine bis geringe Bereitschaft der Pharmaunternehmen und der DRK zu erkennen war ihren Betrag zu leisten und weiter in den Fonds zu zahlen, begannen wir uns zu organisieren.

 

Unsere Zielsetzung ist es, unser zunehmend vergessene Lebensschicksal, durch unterschiedliche Aktivitäten wieder in das Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik zu bringen, um so die an der Stiftung beteiligten Organe dazu zu bewegen, sich für eine dauerhafte Finanzierung der Stiftung  einzusetzen.

 

Auch eine Dynamisierung der seit 1995 gleichgebliebenen Zahlungen wurde beschlossen. Diese wird aber erst ab 2019 greifen. Damit wird der Kaufkraftverlust von etwa 30 % der letzten 22 Jahre nicht ausgeglichen.

 

Die noch 543 Überlebenden und die Mitglieder des VOB e.V., betrachten diese Anfang Juni 2017 vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen als große Erleichterung.

 

Aber wir sehen diese Änderungen der Gesetze nur als Zwischenlösung. Wir fordern als Kernpunkte einen Inflationsausgleich der Entschädigungszahlungen ab 1995 und eine eigene Stimme im Stiftungsrat, um unsere Situation deutlicher darstellen zu können. Bei einer noch viel größeren Zahl von Empfängern von Blutprodukten ist es im gleichen Zeitraum zu Infektionen mit Hepatitis C gekommen. Durch diesen Schaden sind bereits etliche Menschen verstorben oder leiden an schweren Begleiterkrankungen. Während die HIV-infizierten Betroffenen durch das HIV-Hilfegesetz entschädigt werden, warten die ca. 2.000 HCV-infizierten Bluter trotz identischer Infektionsursachen noch immer auf eine Entschädigung. Die durch Versäumnisse von Staat und Pharmaindustrie mit HCV infizierten Empfänger von aus Blut hergestellten Medikamenten müssen endlich ebenfalls angemessen entschädigt werden.

 

Auch sollten sich die Verursacher an der zukünftigen Finanzierung des Fonds weiterhin unbedingt beteiligen oder wie im Fall von Contergan einen eigenen Fond zur Unterstützung der Betroffenen ins Leben rufen.

Über diese Themen möchten wir mit der neuen Regierung, den Verbänden und der Pharmaindustrie ins Gespräch kommen und gemeinsam die Stiftungsgesetze weiter an die heutigen Bedürfnisse der noch lebenden Betroffenen anpassen.

 

 

Verband der Opfer des Blutskandals e.V.

Jürgen Möller-Nehring

Heiko Ruhm

Robert Kujat

Elmar Czech

 

Vereinsanschrift: Wildhüterweg 7, 23568 Lübeck, Tel. 0611-1503700,

Email: info@nochleben.de

Homepage: www.nochleben.de

 

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