Änderung
HIV Hilfe Gesetz (HIVHG) Sehr geehrter Herr Möller-Nehring, wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, hat der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche mit breiter Mehrheit die Änderung des HIV Hilfegesetzes beschlossen. Der Stiftungsrat der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-Infizierte Personen" begrüßt dies außerordentlich. Endlich haben die Betroffenen Planungssicherheit und müssen nicht länger fürchten, dass die Stiftung aufgelöst wird. Der Stiftungsrat begrüßt ferner die ebenfalls jetzt verankerte Dynamisierung der Leistungen. Die sind für alle Betroffenen gute Nachrichten und wir freuen uns über viele positive Reaktionen, die uns und den Vorstand aus dem Kreis der Leistungsempfänger erreichen. Unser Dank gilt daher einen Mitstreiterinnen und Mitstreitern, die sich teilweise seit Jahren und Jahrzehnten für die anliegenden der Betroffenen stark gemacht haben. Mit ihrem langfristigen Engagement und ihren zähen Beharrlichkeit haben sie entscheidend dazu beigetragen, dieses gute Ergebnis zu erzielen. Die Änderung des HIVHG wirkt sich auch auf die Zusammensetzung des Stiftungsrates aus. Ab dem Jahr 2019 werden dem Gremium keine Vertreter der Länder mehr angehören. Der Stiftungsrat besteht dann aus 7 Mitgliedern. Weiteren Veränderungsbedarf hat der Gesetzgeber hier nicht gesehen. Im Stiftungsrat ist Ihr Anliegen, in den Gremien der Stiftung mitzuwirken, besprochen worden. Angesichts der beschlossenen gesetzlichen Änderungen sehe ich aktuell keine Notwendigkeit einer Veränderung in Stiftungsrat und Stiftungsvorstand. Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Stiftungsvorstandes haben im Übrigen die bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit den überörtlichen Hämophilieverbänden, die sehr viele der betroffenen Personen vertreten, betont. Insgesamt bleibt festzustellen, dass die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen eine signifikante Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation bedeuten. Für die Betroffenen ist endlich die unbefristete Fortsetzung der Stiftung sowie die immer ausreichende Finanzausstattung gesetzlich abgesichert und die zukünftige Dynamisierung der Stiftungsleistungen festgelegt worden. |
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