40 Jahre Kampf ums Überleben - Historisches zum Blutskandal

Texte von Elmar Czech (†), Jürgen Möller-Nehring und Hartmut Hortt 2017-2021

Wie es anfing


Zu Beginn der 1980er Jahre traten weltweit zunehmend Erkrankungen auf, bei denen ein Versagen des Immunsystems im Vordergrund stand. Homosexuelle , IV-Drogenabhängige und Bluter waren besonders häufig betroffen. 1981 erkannte das amerikanische CDC erste Anzeichen einer Epidemie. Erst im Mai 1983 isolierten mehrere Forschergruppen das HI-Virus, das ab diesem Zeitpunkt als Ursache für die Erkrankung galt und damit klar war, dass es sich um eine  viral ausgelöste Infektionskrankheit handelte, die durch Blut übertragen wurde. Durch schnelles zeitnahess Ergreifen von Schutz-Maßnahmen hätten damals viele Ansteckungen über Blutprodukte mit dem HI-Virus verhindert werden können. In den meisten Industrienationen wurden solche Maßnahmen  verspätet eingeführt.

Verspätete Hitzebehandlung von Blutprodukten

Seit ca. 1973 konnte man die Bluter mit Faktor-VIII oder -IX Präparaten behandeln. Dabei traten sehr häufig Hepatitis-Infektionen auf. "Für Blutprodukte, die in Deutschland in Umlauf gebracht werden sollten, musste ab 1976 ein Alanin-Aminotransferase-Test (ALT-Test) durchgeführt werden. Dieser Test kann einige Risiken, z. B. die Kontamination des Blutprodukts mit Hepatitisviren, aufzeigen und damit die Gefahr einer Infektion verringern. (Aber) Etwa 90 Prozent des für die Gewinnung von Gerinnungsfaktoren verwendeten Blutplasmas wurde aus den USA importiert. Dort galten andere Sicherheitsbestimmungen; bis 1985 wurden auch Spenderinnen und Spender aus Risikogruppen, wie Drogenabhängige, Prostituierte und Strafgefangene und promiskuitiv lebenden Menschen als Blutspender zugelassen. Der in Deutschland seit 1976 vorgeschriebene ALT-Test wurde in den USA erst ab 1986 Pflicht. Diese Probleme waren dem Bundesgesundheitsamt (BGA) damals bekannt. Das „BGA hätte gegenüber den die Arzneimittel in Verkehr bringenden  Pharmaunternehmen in vielfältiger Weise eingreifen können“ (Landesgericht Berlin, Urteil vom 3. März 2004, Az. 23 O 156/03) hat dies aber unterlassen." Quelle: Bundestagsdrucksache 17/10910 (PDF)

Im Jahr 1978 wurde von der Firma Behring ein Pasteurisierungsverfahren entwickelt, das imstande ist, Viren unschädlich zu machen. Dieses Verfahren wurde im Februar 1981 in Deutschland zugelassen und wirkt unspezifisch auf viele verschiedene Virenarten, z. B. HIV (Human Immunodeficiency Virus) und HCV (Hepatitis-C-Virus). Der sofortige flächendeckende Einsatz dieser Methode wurde jedoch erst 1984/1985 vorgeschrieben; in vielen Krankenhäusern wurden noch Bestände an Gerinnungspräparaten bis 1987 verbraucht. Behring hat bereits seit 1978 virusinaktivierte Medikamente für die Behandlung der Hämophilie angeboten. In der Bundesrepublick wurden sie allerdings selten verordnet da sie einiges teurer waren. Eine Verpflichtung der Hersteller zur Anwendung der Virusinaktivierung gab es erst 1984. Spätestens 1982 hätte es durch die möglich gewordene Behandlung mit virusinaktivierten Präparaten zu nahezu keiner Infektion mehr kommen müssen. Das BGA hat jedoch über mehrere Jahre versäumt, das Ruhen der Zulassung für nichtinaktivierte Präparate anzuordnen, so dass beide nebeneinander auf dem Markt waren und parallel genutzt wurden.
Diese Unterlassung verursachte bis 1984 einen der größten Skandale der Medizingeschichte in Deutschland und unendlich viel menschliches Leid. 

Links:

https://www.arznei-telegramm.de/html/1992_12/9212128_01.html

Wer waren die Opfer des Skandals?

Potentiell gefährdet war jeder der Blut oder Blutprodukte benötigte. Die meisten Betroffenen (ca. 60%) waren Menschen die an Blutgerinnungs-Störungen litten und die auf aus Serum-Pools hergestellte Gerinnungspräparate verabreicht wurden. Die verbleibenden 30% waren Menschen die andere Blutpräperate bekommen haben. Das Risiko war für Bluterkranke erheblich höher, als für Empfängern einzelner Blutkonserven von einem oder wenigen Spendern.

Politik- und Behördenversagen

Bereits im Dezember 1982 wurde im Bundesgesundheitsblatt darauf hingewiesen, dass Bluter besonders gefährdet seien, ohne dass jedoch Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen wurden. Es wurden weiter nicht hitzebehandelte Blutprodukte verwendet. Gefährliche potenziell infektiöse Medikamente wurden vom Gesundheitsamt nicht vom Markt genommen. Die Krankenkassen drängten zudem aus Kostengründen auf das Aufbrauchen der alten Bestände. Natürlich betraf die Infektion nicht nur einzelne Menschen, die sich über Blut oder Medikamente angesteckt hatten, sondern auch deren Partner/Innen oder Familien. Es kam in der Bundesrepuplik zu hunderten Sekundärinfektionen. Was heute auf keinen Fall vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass die meisten der damals Betroffenen heute nicht mehr am Leben sind. Bis heute sind allein in Deutschland über 1300 Menschen an AIDS oder Leberschäden verstorben, die sich durch Medikamente infiziert hatten.

Die nicht Entschädigten

Im HIVHG wird als Datum der 1.1.1988 genannt, bis wann eine HIV-Infektion durch Blut anerkannt wird. Nach diesem Stichtag gab es aber noch weitere Infektionen. So wurden 1989/90 mindestens 10 Personen durch eine Charge der Firma Biotest infiziert. Diese wurden ebenso wie etliche HIV infizierte ehemalige Empfänger von Bluttransfusionen durch das Datum 1.1.1988 von Leistungen der Stiftung bewußt „ausgeschlossen“. Eine angemessene Entschädigung ALLER Oper ist lange überfällig und erfordert zeitnah eine weitere Neufassung des HIVHG bei der Stichtag gestrichen werden muss. Entgegen der Forderung des Untersuchungsausschusses, „die Entschädigung soll für alle HIV-Opfer von Blut und Blutprodukten offenstehen, die vor dem Zeitpunkt infiziert wurden, zu dem die von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag in der 12. Wahlperiode (20.12.1990 bis 10.11.1994) ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Blut und Blutprodukten umgesetzt worden sind“, wurde im Gesetztext aber als Stichtag für eine Antragstellung ein Infektionszeitpunkt vor dem 1.1.1988 festgelegt obwohl es auch danach noch zu weiteren Infektionen kam.

Verzögerte HIV-Tests von Blutspendern/ Poolplasmen

In verschiedenen Ländern wurden in den 80ern HIV-Tests erst mit Verzögerung eingeführt. Aus Blut hergestellte Medikamente werden bis heute aus Blut-Pools von je 2000 bis 5000 Spendern gewonnen und international gehandelt. Daran hat sich auch durch den Blutskandal nichts geändert, obwohl andere Verfahren zur Verfügung stehen.

Politische Reaktionen

Bereits im Dezember 1982 wurde im Bundesgesundheitsblatt darauf hingewiesen, dass Bluter in Bezug auf eine HIV-Übertragung durch ihre Medikamente besonders gefährdet seien, ohne dass jedoch weitere Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen wurden.

In Deutschland kam die politische Aufarbeitung der Probleme mit HIV-kontaminierten Blutprodukten erst 10 Jahre später 1993 ins Rollen. Anfang Oktober entließ der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer den Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes Dieter Großklaus. Ende Juni 1994 wurde deshalb diese Behörde aufgelöst. Zu diesem Zeitpunkt wurden mehr und mehr Medien auf den „Bluterskandal“ aufmerksam.

Der Bundestag richtete 1993 den parlamentarischen Untersuchungsausschuss „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte ein. Dieser stellte 1994 in seinem Abschlussbericht (PDF) fest, „dass es sich um „nachweisbar schuldhaftes Verhalten der beteiligten Stellen gehandelt habe und dass mindestens 60 % der durch kontaminierte Blutprodukte ausgelösten HIV-Infektionen hätten verhindert werden können.

Das HIV-Hilfegesetz (HIVHG)

Am 24. Juli 1995 verabschiedete der Bundestag das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) . In der Folge wurde die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet, die seitdem monatliche Zahlungen an HIV-Infizierte (766,94 €) und AIDS-Erkrankte (1.533,29 €) oder deren Angehörige (511,29 €) zahlt. In dieser Stiftung wurde eine fester Betrag eingestellt (ca. 240 Mio DM), da man damals davon ausging, dass die Lebenserwartung der Betroffenen ohne eine Behandlungsmöglichkeit nur wenige Jahre betragen würde. Aus diesem Grund sind damals auch die Hepatitis Infektionen nicht mit berücksichtigt worden. Eine große Mehrheit der Betroffenen (ca. 1250!) ist in den Folgejahren im Stillen und unter großem Leid verstorben.

Weiterführung der Stiftung

Da die Lebenserwartung der heute noch lebenden Betroffenen zum Glück aufgrund der modernen Medikamente besser geworden ist, wurde die Stiftung weiter geführt und der Fond ist bereits zwei mal wieder aufgefüllt worden. In der ersten Fassung des HIVHGs war noch vorgesehen, dass der Stiftungszweck erfüllt sei, wenn alle Leistungsempfänger gestorben seien oder die Stiftungsmittel aufgebraucht wären.

 

Im Juni 2017 wurden durch  ein "Rucksackgesetz" lebenslange Zahlungen für die HIV-Infizierten Geschädigten vom Bundestag beschlossen. Seit 2019 gibt es endlich eine jährliche Anpassung an das Niveau der gesetzlichen Rentensteigerungen. Der Bund übernimmt ab 2019 vollständig die Kosten der Stiftung. Die Pharmafirmen sowie das Rote Kreuz werden von der Bundesregierung ab diesem Zeitpunkt aus ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern entlassen und müssen sich finanziell nicht mehr beteiligen. Die Hepatitis-Infektionen bleiben weiter völlig unberücksichtigt.

Heute und ein Blick in die Zukunft

Die heutige Situation der nach 30 Jahren  noch lebenden Betroffenen ist von schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestimmt. Laut der vom Bundesgesundheitsminister 2014 in Auftrag gegebenen Prognos Studie (PDF) lebten damals noch 553 Leistungsempfänger der Stiftung, heute sind es nur noch 533 (ca. 1250 sind seit Ende der 80er Jahre bereits verstorben!) 75% sind an AIDS erkrankt. Bei 87% zeigen sich gravierende Langzeitfolgen sowohl der HIV- als auch der HCV-Infektion, denn bei 90% der Bluter lag zusätzlich eine Hepatitis C Infektion vor. 35% der Leistungsempfänger sind durch Blutkonserven oder sekundär infiziert worden und keine Bluter und werden deshalb auch nicht durch die zwei Vertreter der Hämophilieverbände im Stiftungsrat vertreten. Der Gesundheitszustand verschlechtert sich mit dem zunehmenden Alter rapide. Sekundärerkrankungen, wie zum Beispiel eine Leberzirrhose, machen mehr und mehr Probleme. 80% leben z. Zt ausschließlich von den Geldern der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" . Weniger als 20% können noch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, meist in Teilzeit. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen und ihre Angehörigen trauen sich aus Angst vor Ausgrenzung bis heute mit ihrem Schicksal nicht an die Öffentlichkeit. Menschen die nach dem 1.1.1988 infiziert wurden, erhalten bis heute keine Entschädigung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf um hier endlich zu entschädigen und bessere Absicherungen zu schaffen. Die Opfer werden mit ihrem stark beeinträchtigten Gesundheitszustand alleine gelassen. Allein in den letzten zwei Jahren sind vier unserer Mitglieder alle sind jünger als 60 verstorben. Die Betroffenen haben sowohl mit chronischen Leberschäden als auch mit den Folgen der HIV-Langzeitinfektion und dauerhaften Medikamenten-Nebenwirkungen zu kämpfen. Viele Leistungsempfänger der Stiftung haben starke Zukunftsängste. Covid-19 hat diese noch mehr verstärkt. Eine angemessene finanzielle Absicherung und eine sichere pflegerische Sicherheit bleibt für viele in weiter Ferne. Covid-19 hat sie noch mehr verstärkt. Eine angemessene finanzielle Absicherung und eine sichere pflegerische Sicherheit bleibt für viele in weiter Ferne.

Bis heute können die Leistungsempfänger innerhalb der Stiftung weder mitarbeiten, noch ihre Anliegen vertreten. Vom Bundestag sind wir bis heute nicht als Sachverständige gehört worden. Wir möchten endlich nicht länger diskriminiert werden und verweisen auf die Pariser Erklärung von 1994 (GIPA-Statement)!


Hepatitis-C

 

Die Tausenden HCV-Infizierten des Blutskandals (die genaue Zahl wurde bis heute nicht festgestellt) in Deutschland warten noch immer auf eine angemessene Entschädigung!

 

Bezüglich der Hepatitis Infektionen ist der Untersuchungsausschusses des Bundestages in seinem 1994 (Drucksache 12/8591 (PDF)) zu folgender Zusammenfassung gekommen:

 

"Das Bundesgesundheitsamt war über die Gefahr einer Übertragung von Hepatitis-Viren durch Blut und Blutprodukte Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre informiert"

 

dies ist neben der Kleinen Anfrage aus dem Jahr 1974 zur Einfuhr von Blut und Blutbestandteilen (PDF) u. a. auch aus Unterlagen ersichtlich, in denen das Amt selbst im Rahmen von Zulassungsverfahren für Gerinnungspräparate immer auf diese Gefahr aufmerksam machte.

 

Die Hersteller haben ebenfalls spätestens seit Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre gewusst, dass die Hepatitis-Übertragung ein großes Problem bei der Anwendung insbesondere von Gerinnungspräparaten darstellt. Sie haben aufgrund dieser Tatsache versucht, Virusinaktivierungsverfahren zu etablieren. Ende der Siebziger Jahre bekamen die ersten hitzebehandelten Medikamente eine Marktzulassung. Es war ab 1976 für PPSB und ab 1981 für Faktor VIII die Anwendung virusinaktivierter Präparate möglich.

 

— Das Wissen um die Übertragung von Hepatitis-Viren muss für die Ärzte seit den frühen 1970er Jahren vorausgesetzt werden. Es wurde immer wieder bei öffentlichen Zusammenkünften (z. B. Rundtischgespräche) auf die vor allem bei Hämophilen tödlichen Verläufe dieser Erkrankung hingewiesen. Nach den vorliegenden Unterlagen haben die Hämophilie-Behandler ihre Patienten am häufigsten zwischen 1983/1984 auf virusinaktivierte Präparate umgestellt. Für die Krankenhäuser trifft dies ab 1985 zu. Sowohl Hersteller als auch BGA und Behandler wussten, dass bis zu 90 % des Plasmas zur Herstellung von Faktor VIII-Produkten aus den USA eingeführt wurde und dass damit ein höheres Infektionsrisiko verbunden war. Die Einführung virusinaktivierter Gerinnungs-Präparate führte nicht zu einer sofortigen Umstellung aller Hämophilie-Patienten auf diese Präparate bzw. zur Anwendung ausschließlich inaktivierter Präparate bei nicht-hämophilen Patienten. Da das BGA nicht die Zulassung für nicht inaktivierte Präparate sofort zurücknahm, waren noch über mehrere Jahre neben inaktivierten auch unsichere Präparate nebeneinander auf dem Markt erhältlich.

 

— Da die frühzeitige Einleitung eines Stufenplanverfahrens für Hepatitis unterblieb, kam es erst im Rahmen des Stufenplanverfahrens für AIDS zu einem Informationsaustausch zwischen Gesundheitsbehörden, Herstellern und Behandlern. Dies ist im Hinblick auf die damals bestehende Hepatitis-Problematik als Versäumnis zu werten.

 

Bezüglich dieser Zusammenfassung kommen wir vom Verband der Opfer des Blutskandals e.V. zu dem Schluss, dass hier die selben Versäumnisse wie bei der HIV Infektion vorliegen und auch die selbe Schuldhaftigkeit. Das BGM schätzt bis heute die Hepatitis Infektionen durch Blutprodukte als unvermeidbares Kollateralereignis ein. So wird in der Bewertung heute davon ausgegangen, die Bluter ohne Medikamente in Lebensgefahr gewesen wären. Es wird dabei stillschweigend vergessen, dass die Bluter auch vor der Markteinführung der plasmatischen Faktoren überlebt haben.

 

Dementsprechend fordert der VOB e.V. im Namen der Betroffenen eine dem HIV-Hilfegesetz vergleichbare Annerkennung und Entschädigung der Hepatitis Opfer.

 

Die nun mehr als 30 Jahre dauernde Ignorierung dieses Problems, welches 1994 im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses bestätigt wurde, können wir nicht länger hinnehmen. Die Situation der HCV infizierten Opfer ist durch schwere Symptome mit Leberzirrhose, secundärem Diabetes, Ösphagusvarizen, Lebertumoren mit schweren Verläufen geprägt und diese Komplikationen gehen mit einer stark reduzierten Lebenserwartung einher. Jedes Jahr sterben Betroffene an den Folgen der HCV Infektion. (Anm.: Auch unserer Vorstand und der Autor dieser Zeilen, Elmar Czech, ist am 31.12.2019 an den Folgen einer Leberinsuffizienz verstorben, in den letzten zwei Jahren haben wir drei Mitglieder verloren.)

 

Aus diesem Grund sehen wir es als eine unserer wichtigsten Aufgaben, die Bundesregierung immer wieder auf Ihre moralische Verpflichtung und ihre Verantwortung für dei Opfer aufmerksam zu machen. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass das Gesundheitsministerium und der Gesundheitsauschuss die Hepatitis-Infektionen als ein unabwendbares Ereignis bewertet. Es bedarf endlich eines entsprechenden Gesetzes um die Opfer abzusichern, zu entschädigen und in der schweren Krankheit zu unterstützen.

 

Elmar Czech (†) 2017; Überarbeitung Jürgen Möller-Nehring 2021