· 

Presseerklärung Conterganverbände

Conterganverbände solidarisieren sich mit den Opfern des Blut-Skandals und plädieren für die sofortige II. Novellierung des Stiftungsgesetzes „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“

Spätestens seit 2014 ist der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen bekannt, dass die Opfer des Blut-Skandals massiv unter den Spätfolgen der Infizierung mit HI-und Hepatitisviren leiden und dringend auf weitere Hilfen zum Überleben angewiesen sind. Das ergab die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführte Studie, die im folgenden genannte „Prognos-Studie“, worin die Lebensbedingungen der LeistungsempfängerInnen der Stiftung „Humanitäre Hilfe“ untersucht wurden.

 

 

Mit dem ausdrücklichen Verweis auf sofortige Umsetzung der Studienergebnisse - analog zum IV. Conterganstiftungsgesetz - wurden die LeistungsempfängerInnen zur Mitarbeit motiviert. Dementsprechend war die Resonanz hoch. Die Ergebnisse waren niederschmetternd und übertrafen sogar die Befürchtungen vieler Geschädigter. Die meisten können nicht mehr für ihren Lebensunterhalt sorgen und leiden unter gravierenden, gesundheitlichen und psychischen Problemen, die mit zunehmendem Alter sich verschlimmern.

 

 

Stiftungsrat und Stiftungsvorstand unter Jens Spahn als damals amtierenden Vorsitzenden versprachen, sofort zu helfen, wie dieser Auszug aus der Pressemitteilung der Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen vom 19.05.2014 belegt:

 

Aufgrund der Ergebnisse hat der Stiftungsrat folgenden Entschließungsantrag gestellt und beschlossen: Stiftungsrat und Stiftungsvorstand begrüßen die Studie zur Lebenssituation der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger der Stiftung "Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen" und stehen voll hinter den Schlussfolgerungen von Prognos. - Stiftungsrat und Stiftungsvorstand gehen davon aus, dass wie bei der Conterganstiftung alle Verantwortlichen schnell und umfassend aktiv werden, damit die finanziellen Grundlagen der Stiftung nachhaltig gesichert werden“.

 

 

Erst drei Jahre später - also 2017 - wurde eine Minimalforderung umgesetzt, nämlich die mit HI-Viren Geschädigten lebenslang zu entschädigen. Das aber nur, weil die Blutskandal-Kampagne mit dem Verband der Opfer des Blutskandals/VOB in Berlin gegen diese Ungerechtigkeiten demonstrierten und unterstützende PolitikerInnen für ihre Ziele gewinnen konnten.

 

Auf die Umsetzung folgender Anforderungen warten die Opfer des Blut-Skandals bis heute vergeblich:

 

 

1. Anpassung der Entschädigung der HIV-Infizierten unter Berücksichtigung des Inflationsausgleichs in Höhe von 23% für den Zeitraum 1995 bis 2019

 

2. lebenslange Entschädigung der mit Hepatitis-C-Infizierten

 

3. Sonderzahlungen zur Deckung der spezifischen, gesundheitlichen Bedarfe

 

4. Medizinisches Kompetenzzentrum

 

5. Mitbestimmung in der Stiftung

 

 

 

Hierzu ist eine II. Novellierung des Stiftungsgesetzes unabdingbar. Am 17.08.2020 hatte die derzeitige Vorsitzende Frau Maag/CDU einige Betroffene zum Gespräch geladen. Sie wiesen auf den höchsten Handlungsbedarf hin und erinnerten an die 2014 erfolgte Zusage.

 

„Mich entsetzt, dass mit unserem Namen den Geschädigten des Blut-Skandals leere Versprechen gemacht wurden. Wir Contergangeschädigte konnten nach zähem Ringen ein unseren Bedarfen angemessenes Gesetz erstreiten. Dennoch wurden wir mit einem gewissen Maß an Respekt behandelt und fanden die nötige Beachtung, die  den Geschädigten des Blut-Skandals verweigert wird.“ stellt Cornelia Michel, contergangeschädigte Aktivistin, bestürzt fest.

 

Andreas Bemeleit, einer von nur noch 540 Überlebenden des Blut-Skandals, kann sich des zynisch anmutenden Eindrucks nicht erwehren, dass die Stiftungsmitglieder auf die „biologische“ Lösung warten, bis alle an den Folgen der HI-und Hepatitisviren verstorben sind.

 

Von den genannten Forderungen liegt ihm die Einrichtung eines medizinischen Kompetenzzentrums besonders am Herzen: „Wenn meine contergangeschädigte Frau mit einer medizinischen Frage die Contergansprechstunde in der Hamburger Schön-Klinik aufsucht, packt mich der Neid. Wie sehr benötige ich ebenfalls eine Anlaufstelle, an die ich mich mit meinen medizinischen Problemen wenden kann“.

 

Die Conterganverbände fordern dringend die sofortige vollumfängliche Anpassung des Stiftungsgesetzes. Sie protestieren dagegen, dass mit ihrem Namen die Opfer des Blut-Skandals zur Teilnahme an der Prognos-Studie bewogen wurden, bei der Hoffnungen geweckt und in deren Folge Versprechen gebrochen wurden.

 

 

„Mit unserem Namen darf kein Unrecht, sondern nur Recht durchgesetzt werden.“

 

Wir solidarisieren uns mit den Opfern des Blut-Skandals und wünschen viel Erfolg, sowie eine ihnen zugewandte Stiftung, damit eine fundamentale Verbesserung der Lebensumstände der Geschädigten ermöglicht wird.

 

Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V.

Andreas Meyer, Vorsitzender des BCG

 

Contergangeschädigte Hessen e.V.

Alfonso J. Fernandez Garcia, 1.Vorsitzender

Jutta Sattler, 2.Vorsitzende

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir unterstützen ausdrücklich die oben beschriebenen Aussagen und Forderungen der durch Blutprodukte HIV-infizierten Menschen.

 

Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass für diese unverschuldet infizierten Menschen noch keine angemessene Entschädigung geflossen ist und eine Mitsprache der Betroffenen in der eigens eingerichteten Stiftung über Zukunft gerichtete Fragen wie die medizinische Betreuung nicht gelöst wurden.

 

 

 

Hier besteht dringender Handlungs- und Lösungsbedarf. Es ist 5 vor 12.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

Gernot Stracke | HICOHA | Vorsitzender des Vorstandes 
Hilfswerk für Contergangeschädigte e.V.

 

Boberger Drift 17, 21031 Hamburg | Germany

 

Telefon: +49 40 4109 2110
E-Mail:
info@hicoha.de  
HICOHA Homepage:
www.hicoha.de

 

Contergansprechstunde: http://www.schoenhelfen.de/conterganSprechS.html

 

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0